Die "Sächsische Bekenntnis-Initiative" lädt, im Rahmen des Gesprächsprozesses, zu einem dritten Bittgottesdienst ein. Umkehr und Erneuerung für unser Leben und für unsere Kirche kann nicht "gemacht", sondern muss von Gott erbeten werden. Im Anschluss an die Gottesdienst soll es die Möglichkeit zum Gespräch und zum Austausch von Informationen geben. Die Gottesdienste sollen zur geistlichen Sammlung der bekennenden Christen in Sachsen beitragen.
Herzliche Einladung zum dritten "Bittgottesdienst für die Freiheit des Glaubens und die Einheit der Kirche" am Freitag, 21. Juni 2013 um 19:30 Uhr in die Kirche Großhartmannsdorf (Hauptstraße 125, 09618 Großhartmannsdorf).
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Warum Bittgottesdienste feiern?
Wie ist die Bibel zu verstehen und welche Bedeutung hat sie für die Einheit der sächsischen Landeskirche? Über diese Frage wird derzeit in einem Gesprächsprozess diskutiert. Angesichts der gegensätzlichen Positionen reicht es aber nicht aus nur verschiedene theologische Standpunkte gegenüber zu stellen und zu diskutieren. Vielmehr wollen wir Bittgottesdienste feiern, um diese geistliche Not vor Gott zu bringen. Haben wir nicht alle Umkehr und Erneuerung nötig - persönlich, in unseren Gemeinden und in unserer Kirche? Im Anschluss an die Gottesdienste soll es die Möglichkeit zum Gespräch und zum Austausch von Informationen geben.
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Weitere Informationen:
Die Bittgottesdienste werden nach der Liturgie von Lima gefeiert, durch welche die Verbundenheit mit den Kirchen der weltweiten Ökumene zum Ausdruck kommen soll. Durch den Beschluss der EKD und der sächsischen Kirchenleitung zur gelebten Homosexualität im Pfarrhaus wurde der bisher bestehende Konsens in dieser Frage verlassen. Die gemeinsame Bitte, dass die Bibel als geoffenbartes Gotteswort weiterhin Grundlage und Maßstab für die Einheit der Kirche und das Zeugnis des Glaubens bleibt, verbindet uns über viele unterschiedliche Prägungen und Traditionen.
Unter dem Titel "Für die Freiheit des Glaubens und Einheit der Kirche" hatte im August 2011 eine Gruppe namhafter Theologen um OKR i.R. Klaus Baschang sieben aktuelle Grundaussagen des christlichen Glaubens formuliert. Anlass war damals schon das neue Pfarrerdienstgesetz der EKD. Mit der Erklärung sollte die grundlegende Bedeutung der kirchlichen Bekenntnisse für Lehre und Zeugnis der Kirche bekräftigt werden.
Die Bittgottesdienste greifen dieses Anliegen auf, beziehen es auf die aktuelle Situation in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen und stellen diese in einen ökumenischen Zusammenhang. Die erarbeitete Gottesdienstordnung kann in einer gekürzten und ungekürzten Fassung heruntergeladen werden.
Wenn weitere Kirchgemeinden, Gemeinschaften oder Gruppen - auch außerhalb Sachsens -Bittgottesdienste mit den oben genannten Anliegen an anderen Orten planen und durchführen wollen, sollten Termine und Informationen an die "Sächsische Bekenntnis-Initiative" oder andere Plattformen weiter geben werden. Damit könnte ein Gebetsnetzwerk entstehen. Für Hauskreise und kirchliche Gruppen wird eine vereinfachte Gebetsordnung ohne Abendmahlsfeier erarbeitet.
Kontakt: Pfr. Eberhardt Schmoldt, Zschorlau/Albernau (Tel.: 03771/458234)
eberhardt.schmoldt[at]bekenntnisinitiative.de